Tauchsport- und Forschungsgemeinschaft Siegerland e.V.
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Geräteordnung
August 1998
Die TFS besitzt eine Vielzahl von Geräten, die den Vereinsmitgliedern ihren Sport ermöglichen und vereinfachen sollen. Für folgende Geräte wird hiermit eine Benutzungsregel erstellt:
a) Drucklufttauchgeräte, Atemregler, Tarierwesten und -jackets
b) Lampen
c) Erste Hilfe-Koffer
1. Die Geräte werden gegen Unterschrift des Vereinsmitgliedes vom Gerätewart mit der Verpflichtung ausgeliehen, sie pfleglich zu behandeln und nach abgemachter Frist in schadfreiem und gewartetem Zustand (nach Angaben des Gerätewartes) wieder zurückzugeben. Für Schäden jeglicher Art kommt der Entleiher auf. Der Entleiher erkennt mit seiner Unterschrift gleichzeitig diese Geräteordnung an.
2. Da Materialengpässe möglich sind, gelten folgende Prioritäten für das Ausleihen:
Die Geräte stehen in erster Linie der Tauchausbildung zur Verfügung. Sie werden in diesem Fall mit Zustimmung des Sportwartes für die Ausbildung ausgegeben.
In zweiter Linie sollen die Geräte Clubfahrten ermöglichen. Der Bedarf ist rechtzeitig beim Gerätewart vom Fahrtleiter anzumelden. An ihn werden die Geräte auch ausgeliehen.
Liegen mehrere Anträge für den gleichen Zeitraum vor, so hat im allgemeinen der zuerst eingegangene den Vorrang. Eine verbindliche Terminzusage für Geräte ist möglich.
Freie Geräte können zum Eigenbedarf bei Tauchfahrten zu heimischen und Urlaubsgewässern an den Füllterminen und nach Absprache ausgeliehen werden.
3. Da die Geräte wertvoll sind und Schaden mit ihnen angerichtet werden kann, ist für das Ausleihen eine "Benutzungsqualifikation" erforderlich. Das heißt im Einzelnen:
Drucklufttauchgeräte, Atemregler, Tarierwesten und -jackets werden nur an Vereinsmitglieder, die mindestens im Besitz des Tauchsportabzeichens Bronze sind ausgeliehen. Mitglieder, die noch kein Tauchsportabzeichen besitzen und sich in der Ausbildung befinden, bekommen diese Geräte mit Zustimmung des Sportwartes ausgeliehen.
Die Kompressoren dürfen wegen entsprechender Bestimmungen in der Druckgasverordnung nur von den in der Bedienung unterwiesenen Personen zum Flaschenfüllen benutzt werden. Die Einweisung erfolgt durch den Gerätewart und ist gegenzuzeichnen.
4. Um die Geräte instand zu halten und zu erneuern, werden folgende Gebührensätze erhoben:
Drucklufttauchgeräte, Atemregler, Tarierwesten- und jackets sowie Lampen und Erste Hilfe-Koffer sind frei.
Am stationären Kompressor werden Flaschen an den Füllterminen zu den gültigen Tarifen gefüllt.
5. Eine Garantie für den einwandfreien Zustand der Geräte kann vom Verleiher nicht gegeben werden.
Diese Geräteordnung ersetzt alle vorher an die Mitglieder ausgegebenen Geräteordnungen, die zudem ab dem heutigen Datum ungültig ist.
Siegen, den 01. August 1998
Der Vorstand der Tauchsport- und Forschungsgemeinschaft Siegerland e.V.
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